Sozialrechtliche Anerkennung Systemischer Therapie: Faktencheck Jugendhilfe

Was bedeutet eine sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie, über die der Gemeinsame Bundesausschuss berät, für Systemikerinnen und Systemiker, die in der Jugendhilfe oder Sozialen Arbeit tätig sind? Birgit Averbeck und Kerstin Dittrich von der DGSF und Franziska Schmidt und Sebastian Baumann von der SG beantworten in ihrem gemeinsamen "Faktencheck" Fragen der Verbandsmitglieder.

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